Immer wieder werden wir Freiheitliche auf die Genfer Flüchtlingskonvention, die Grundrechte-Charta und die Menschenrechtskonvention verwiesen, wenn wir einen sofortigen Zuwanderungsstopp oder die Rückführung von scheinbaren Flüchtlingen verlangen.
Eine wissenschaftliche Analyse dieser Rechtstexte führt jedoch zu dem Schluss, dass der Zustrom von Asylwerbern sehr wohl beschränkt werden kann.
Auf Anfrage der APA meinte der Rechtsexperte Univ.-Prof. Dr. Walter Obwexer, dass aus den Texten
- kein Recht auf Asyl abgeleitet werden kann,
- keine Verpflichtung bestehe, jeden Asylantrag zu behandeln und
- Österreich Migranten sehr wohl weiterreisen lassen dürfe.
Der ehemalige Senatspräsident am Obersten Gerichtshof, Dr. Gerhard Prückner, untermauert in der „Presse“ vom 22.02.2016 seine These, wonach der Zustrom potenzieller Asylwerber beschränkt werden dürfe, mit folgenden Argumenten:
- Krieg ist kein Asylgrund
- Subsidiär Schutzberechtigte haben nur ein Bleiberecht, wenn sie schon in Österreich sind
- Grenzkontrollen sind rechtskonform, wenn die Erstaufnahmeländer ihrer Pflicht zur Durchführung des Asylverfahrens nicht nachkommen
- Wer aus einem sicheren Drittstaat einreisen will, hat keinen Asylgrund.
- Es gibt kein Recht auf ein Wunschziel des Asylwerbers.
- Eine unbedingte Aufnahmepflicht besteht nur für die Nachbarn jenes Staates, in dem der Flüchtende verfolgt wird.
Aus all dem geht hervor, dass die verfehlte Asylpolitik der Bundesregierung keinesfalls durch geltendes Recht gedeckt ist. Daher hat der Freiheitliche Parlamentsklub auch die beiliegende Anzeige gegen die Bundesregierung eingebracht.