War früher die Kinderzahl entscheidend für die Altersversorgung der Eltern, hat das Pensionsrecht das Verhältnis umgedreht. Kinderlose erhalten die höchsten Pensionen! Pro Kind werden der Mutter bloß 4 Jahre für die Pension angerechnet. Die Erziehung eines Kindes dauert aber gut 14 Jahre! Deshalb sollte Teilzeitarbeit für Mütter bis zur Mündigkeit der Kinder pensionsrechtlich voll angerechnet werden. Eine Mutter mehrerer minderjähriger Kinder kann nicht 40 Stunden pro Woche einer Erwerbsarbeit nachgehen!
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